Ab ins THW!

Welche Vorraussetzungen muss ich mitbringen, um THW-Helferinn oder Helfer zu werden?

  • Du musst das 17. Lebensjahr vollendet und darfst nicht über 60 Jahre alt sein
  • Du solltest die erforderliche Tauglichkeit besitzen
  • Du solltest deinen ständigen Aufenthaltssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Du solltest für den Dienst im THW zur Verfügung stehen
  • Du darfst nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden sein
  • Du darfst kein Gegner des demokratischen Rechtsstaates sein
  • Du darfst nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt worden sein, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt
  • Du bist nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen

 

Du bist noch keine 17 Jahre?

Auch kein Problem!

Für Kinder und Jugendlich ab 11 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in unserer Jugendgruppe

weitere Infos hierzu findest du hier

 

Wie schaff ich den Spagat zwischen THW und Beruf?

Durch die Mitwirkung im THW dürfen dir keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Dich die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese  fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständiger erhälst Du eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

 

Deine Ausbildung liegt uns am Herzen!
 
Du werden fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Du erhälst eine Grundausbildung am Standort. Darüber hinaus erhälst du, soweit es im Rahmen Ihrer Fachaufgaben erforderlich ist, im Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) mit seinen beiden Ausbildungsstätten Hoya und Neuhausen a.d.F. sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung. Und das alles kostenlos!

 

Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?
 
Während der Dienste im THW bist du gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. Wenn Du Mitglied der THW-Helfervereinigung e. V. wirst, bist Du in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert

 

Was sind meine Pflichten?

Durch den von Dir abgegebenen THW-Aufnahmeantrag verpflichtest Du dich zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, zu den für Deine Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen.
 
Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Du

  • dich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informierst
  • regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnimmst
  • die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachtest
  • den dienstlichen Weisungen nachkommst
  • die  Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgst
  • die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwendest
  • dich in die Helfergemeinschaft einfügst, dich kameradschaftlich verhälst und
  • das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigst
  • jede Veränderung in Deinen persönlichen Verhältnissen  (z.B. Anschriftenänderung, Familienstandsänderung, Arbeitgeberwechsel usw.) dem THW meldest

Aber keine Sorge, der Spaß kommt trotz den Pflichten nicht zu kurz!

 

Wer ist mein Anprechpartner?

Du kannst uns während der Dienstzeiten in der Unterkunft besuchen. Den jeweiligen Ansprechpartner wirst Du direkt erkennen


Die Unterkunft findest du in der Gewerbestraße 32 in Bad Orb

 

Wir sind zu folgenden Zeiten da:

montags: 18:00 Uhr - 20:00 Uhr (Jugendgruppe)

mittwochs: 19:30 Uhr - 22:30 Uhr (Dienstabend)

 

Es ist auch möglich dich über die Internetseite per Mail oder telefonisch zu melden. Wir antworten dir so schnell wie möglich