Unterstützung durch den Arbeitgeber

Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt. Unglücke warten nicht auf den Feierabend.

Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An aller erster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren Einsatzkräften den Rücken freihalten, in dem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt. Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, in dem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen.

Auf politischer Ebene hat das THW mit der THW-Bundesvereinigung e.V. einen großen Partner und Fürsprecher. Die THW-Stiftung setzt sich verstärkt für langfristige Projekte wie Förderung der Jugendarbeit, Ausbildung oder internationale Zusammenarbeit ein. Auch das Bundesministerium des Innern unterstützt das THW als Dienstherr nach Kräften.

Mitverantwortung ist Ehrensache

Die Unternehmen wissen um die ehrenamtliche Verantwortung ihrer Mitarbeiter und haben Verständnis für die Anforderungen im Einsatz. Sie übernehmen Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz und profitieren davon auch als Unternehmen: 

  • Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive Arbeitgeber für motivierte Mitarbeiter 
  • Als Partner des THW leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gefahrenabwehr ihrer Region 
  • Sie können ihr Engagement positiv für ihr Image und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen

Verantwortung und Verständnis

Die THW-Helferinnen und -Helfer erbringen im Beruf ihre Leistung und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag - ein Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis erfordert und die Bereitschaft, einander entgegenzukommen. 

Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall, aber auch zur Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich, dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit zum Dienst im THW herangezogen werden. 

Den THW-Helferinnen und -Helfern, aber auch den Arbeitgebern sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber wird daher auf Antrag der entstehende Lohnausfall inklusive aller Sozialleistungen erstattet. (§ 3 THW-Gesetz).

Engagiert im THW - engagiert im Beruf

Die soziale Kompetenz der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Mit Teamgeist, Kreativität und verlässlichem Engagement bewähren sich THW-Helferinnen und -Helfer im Einsatz und an ihrem Arbeitsplatz. 

In der THW-Ausbildung und im THW-Dienst erwerben sie sich Schlüsselqualifikationen, von denen auch Sie als Arbeitgeber profitieren: 

  • Fachkompetenz (technische Ausbildung, Praxiserfahrung im Einsatz ...) 
  • Persönlichkeit (Toleranz, Teamgeist, Belastbarkeit, Verlässlichkeit, Verantwortung, Eigenintiative ...) 
  • Soziale Kompetenz (Kommunikation, Kooperation, Konfliktlösung ...)  
  • Führungskompetenz (Führung, Motivation, Ausbildung ...)

Verfahrensweisen

Das THW informiert den Arbeitgeber schriftlich von der notwendigen Freistellung des Arbeitnehmers. Im Einsatzfall kann es vorkommen, dass diese Information kurzfristig und telefonisch durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird. Dann erfolgt aber zumindest während oder nach dem Einsatz eine entsprechende schriftliche Information durch das THW. Gleichzeitig wird dem Arbeitgeber ein Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen übersendet. 

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer das reguläre Arbeitsentgelt fort, als wäre der Arbeitnehmer normal zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber berechnet dann aber seine Erstattungsansprüche gegenüber dem Bund mittels des Antrages auf Erstattung fortgewährter Leistungen und an Hand des jeweils beiligenden Merkblattes und schickt den Erstattungsantrag an die zuständige THW-Geschäftsstelle. 

Diese prüft die sachliche und rechnerische Richtigkeit und weist die Zahlung über die Bundeskasse an. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen 7 und 14 Tagen. Bitte beachten Sie bei der Prüfung des Zahlungseinganges, dass die Zahlung durch die Bundeskasse erfolgt und das THW i.d.R. nicht als Einzahler genannt wird.